Änderung des WEG bezüglich Balkonkraftwerken
Erleichterte Installation von “Balkonkraftwerken”
Durch eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 (WEG) ist es nun unter erleichterten Bedingungen möglich, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die nur die eigene Wohnung versorgt.
Ein ausführlicher Beitrag von Frau Mag. Sylvia Unger ist dazu in der aktuellen Ausgabe des Magazins TGA erschienen (TGA 07/2024).