Datenschutzrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der Datenschutz-Grundverordnung, die seit Mai 2018 in Kraft ist, wird das Recht auf Datenschutz weitreichend verankert. Die umfangreichen Pflichten treffen dabei nicht nur Großunternehmen, sondern sind auch für Kleinstunternehmen und KMUs von entscheidender Bedeutung. In Österreich schnellt die Höchstgrenze der Strafen von bisher 25.000 Euro auf bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem welcher Wert höher ist. Die DSGVO ist dabei überaus umfassend, sie ist wichtiger Bereich im IT- und Medienrecht, definiert neue gesetzliche Bestimmungen zur Direktwerbung und hat Auswirkungen auf das Speichern Ihrer Kunden- oder Patientendaten. Für die nationale Umsetzung ist die Datenschutzbehörde in Österreich zuständig ( https://www.dsb.gv.at ).

 

Die richtige Implementierung der DSGVO sichert Ihr Unternehmen langfristig ab. Wir prüfen oder erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Datenschutzstrategien auch im Umgang mit Datenübermittlungen an externe Server oder Cloud-Dienste. Selbstverständlich übernehmen wir auch gerne die Prüfung von Verträgen und AGBs für Sie und liefern Ihnen eine Risiko- und Folgenabschätzung. Damit Sie Ihren Informationspflichten und Anfragen rechtskonform nachkommen können, unterstützen wir Sie mit den passenden Prozessen und Dokumenten im Umgang mit Auskunfts-, Löschungs- und Änderungsbegehren.

 

Unsere Leistungen im Datenschutzrecht

  • Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Unternehmen
  • Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen, Auftragsverarbeiterverträgen, Datenschutzerklärungen (z.B. für Websites), datenschutzrechtliche Zustimmungserklärungen, Standardvertragsklauseln
  • Vornahme von Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Prozesse zur Beantwortung datenschutzrechtlicher Anfragen
  • Vertretung im Haftungsfall