Wir legen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Direkte Erreichbarkeit sorgt für eine rasche und unmittelbare Bearbeitung sowie eine unbürokratische Abwicklung. Unsere Mandanten schätzen die Loyalität und starke Verbundenheit unseres Teams. Um die Schlagkraft für einzelne Fragestellungen zu erhöhen, dehnen wir unsere Kanzlei bei Bedarf mit den richtigen Spezialisten über unser Netzwerk aus. Mit Fachkompetenz, Effizienz und Dynamik können wir Ihre Interessen zielstrebig durchsetzen.

Wir arbeiten mit den Besten

Herr Mag Peter MARTIN ist unser langjähriger Kooperationspartner
(Hinweis: es liegt keine Rechtsanwaltsgesellschaft vor).

Sind ÖNORMEN immer auf Bauverträge anzuwenden?

Erstellt von Mag. Sylvia Unger |
Vertragsrecht , Wirtschaftsrecht

Sie sind grundsätzlich nicht automatisch auf alle Verträge anwendbar, sondern nur wenn dies vertraglich vereinbart oder…

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Kein ausdrückliches Verbot einer Wertsicherung: Auch bei Kleingärten ist eine Wertsicherung des Pachtzinses möglich

Erstellt von Mag. Christoph Fasching, MBA |
Mietrecht

Eine Pächterin schloss mit dem Verpächter einen Pachtvertrag auf unbestimmte Zeit über zwei Kleingärten. Beide…

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An einem Superädifikat kann keine Simultanhypothek begründet werden (OGH 29.01.2026, 5 Ob 151/25d)

Erstellt von Mag. Christoph Fasching, MBA |
Liegenschaftsrecht , Zivilrecht

1. Einleitung

Der Antragsteller beantragte die Einverleibung eines Pfandrechts auf mehreren Liegenschaften und…

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