Wir legen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Direkte Erreichbarkeit sorgt für eine rasche und unmittelbare Bearbeitung sowie eine unbürokratische Abwicklung. Unsere Mandanten schätzen die Loyalität und starke Verbundenheit unseres Teams. Um die Schlagkraft für einzelne Fragestellungen zu erhöhen, dehnen wir unsere Kanzlei bei Bedarf mit den richtigen Spezialisten über unser Netzwerk aus. Mit Fachkompetenz, Effizienz und Dynamik können wir Ihre Interessen zielstrebig durchsetzen.

Wir arbeiten mit den Besten

Herr Mag Peter MARTIN ist unser langjähriger Kooperationspartner
(Hinweis: es liegt keine Rechtsanwaltsgesellschaft vor).

Ehrenbeleidigung durch das „Liken“ des Postings eines Dritten?

Erstellt von Mag. Christoph Fasching, MBA |
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Gilt ein „Like“ als Äußerung?

Es ist in der Rechtsprechung zu § 1330 ABGB (Ehrenbeleidigung) kein neues Phänomen, dass…

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Was ändert die neue Quotenregelung für Aufsichtsräte in börsennotierten Gesellschaften (GesLeiPoG)?

Erstellt von Mag. Sylvia Unger |
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Das Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) wurde am 25.03.2026 mit BGBl. I Nr.…

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Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025

Erstellt von Mag. Sylvia Unger |
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Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG)

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