Wir legen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Direkte Erreichbarkeit sorgt für eine rasche und unmittelbare Bearbeitung sowie eine unbürokratische Abwicklung. Unsere Mandanten schätzen die Loyalität und starke Verbundenheit unseres Teams. Um die Schlagkraft für einzelne Fragestellungen zu erhöhen, dehnen wir unsere Kanzlei bei Bedarf mit den richtigen Spezialisten über unser Netzwerk aus. Mit Fachkompetenz, Effizienz und Dynamik können wir Ihre Interessen zielstrebig durchsetzen.

Wir arbeiten mit den Besten

Herr Mag Peter MARTIN ist unser langjähriger Kooperationspartner
(Hinweis: es liegt keine Rechtsanwaltsgesellschaft vor).

Mehrere Fruchtgenussrechte? Verbücherung eines weiteren Fruchtgenussrechts unzulässig

Erstellt von Mag. Christoph Fasching, MBA |
Liegenschaftsrecht , Zivilrecht

Allgemein:

Der Fruchtgenuss ist eine persönliche Dienstbarkeit. Der Fruchtnießer hat das dingliche Recht, eine fremde…

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ÖNORM B2110: Festpreise als Fels in der Brandung? (OGH 25.11.2025, 4 Ob 200/24a)

Erstellt von Mag. Sylvia Unger |
Vertragsrecht , Wirtschaftsrecht

Festpreise können im Anwendungsbereich der ÖNORM B 2110 im Nachhinein geändert werden. Dafür muss jedoch eine…

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Wo liegt der Unterschied zwischen Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz statt Gewährleistung?

Erstellt von Mag. Christoph Fasching, MBA |
Zivilrecht , Vertragsrecht

Es sind Begriffe, die immer wieder vorkommen: Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz statt Gewährleistung. Diese…

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