In letzter Sekunde wurden Änderungen im Abgabenänderungsgesetz 2014 durchgeführt, die sich wie folgt vom ursprünglichen Entwurf unterscheiden:
- Die Regelungen über die Gründungsrücklage und damit zusammenhängend auch jene über die Kapitalaufstockungsrücklage sind gestrichen worden. Die Gesellschaft hat keine Gründungs- bzw Kapitalaufstockungsrücklage zu bilden.
- Die Regelungen über die Hinweispflicht der Gründungsprivilegierung auf den Geschäftsbriefen, Bestellscheinen und Webseiten ist ebenfalls zur Gänze entfallen.
Die übrigen Regelungen über die Gründungsprivilegierung wurden beibehalten. Die Novellierung des GmbH-Gesetzes durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 ist mittlerweile in Kraft getreten.