Update zur GmbH-Light


Corporate Law , Commercial Law , Gesellschaftsrecht , Unternehmensrecht

In unserem Artikel zur GmbH-Light vom 25.02.2014 haben wir über die geplanten Änderungen einer gründungsprivilegierten GmbH berichtet. Nicht alle der geplanten Änderungen haben es in die finale Version des Abgabenänderungsgesetzes 2014 geschafft.

In letzter Sekunde wurden Änderungen im Abgabenänderungsgesetz 2014 durchgeführt, die sich wie folgt vom ursprünglichen Entwurf unterscheiden:

  1. Die Regelungen über die Gründungsrücklage und damit zusammenhängend auch jene über die Kapitalaufstockungsrücklage sind gestrichen worden. Die Gesellschaft hat keine Gründungs- bzw Kapitalaufstockungsrücklage zu bilden.
  2. Die Regelungen über die Hinweispflicht der Gründungsprivilegierung auf den Geschäftsbriefen, Bestellscheinen und Webseiten ist ebenfalls zur Gänze entfallen

Die übrigen Regelungen über die Gründungsprivilegierung wurden beibehalten. Die Novellierung des GmbH-Gesetzes durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 ist mittlerweile in Kraft getreten.