Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Erstellt von Mag. Bianca Holzer |

Mit 11.03.2020 ist die neue Verordnung des Bundesministers für Finanzen über zusätzliche technische Möglichkeiten für die Einsicht in das wirtschaftliche Eigentümer Register (WiEReG-EinsichtsV) in Kraft getreten.

Im wirtschaftlichen Eigentümer Register (kurz: WiERe) werden die wirtschaftlichen Eigentümer von sog. Rechtsträgern, wie zB GmbH, AG, OG, KG, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen, Fonds und Trusts, eingetragen.

Seit 10.01.2020 ist eine öffentliche Einsicht in das Register möglich. Jeder kann über die Homepage des BMF gegen eine Gebühr von derzeit 3,00 € Einsicht nehmen. Für einen Auszug ist eine Suche mit Firmenwortlaut oder mit der Stammzahl (zB Firmenbuchnummer) möglich. Ein öffentlicher (einfacher) Auszug aus dem WiERe beinhaltet Daten zum

  • zum Rechtsträger (Firma, Rechtsform, Geschäftsadresse, Bestandszeitraum, Stammzahl und -register) und
  • zum wirtschaftlichen Eigentümer (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzland, wirtschaftliches Interesse).

 

Verpflichtete, wie zB Kreditinstitute, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Buchhalter, Personalverrechner, Immobilienmakler, können einfache oder erweiterte Auszüge machen. Die neu in Kraft getretene WiEReG-EinsichtsV regelt, dass der erweiterte Auszug einem Verpflichteten über das USP (Unternehmensserviceportal) zusätzlich als XML-Datei zur Verfügung zu stellen ist. Die Datei hat Folgendes zu enthalten:

  • Allgemeine Angaben (dass es sich um einen vollständigen erweiterten Auszug handelt, ob ein aufrechter Vermerk vorliegt, den Zeitpunkt der letzten Meldung und ob eine Befreiung von der Meldepflicht gilt oder ob auf diese verzichtet wurde)
  • Angaben zum Rechtsträger (Name, Adresse, Rechtsform, Bestandszeitraum, Stammzahl und -register, ÖNACE-Code)
  • Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer/zu den wirtschaftlichen Eigentümern (direkte und indirekte wirtschaftliche Eigentümer mit obersten Rechtsträgern)
  • Darstellung der Beteiligungsebenen und die Errechnung wirtschaftlicher Eigentümer oberster Rechtsträger
  • Angabe der vertretungsbefugten Personen des Rechtsträgers
  • Sonstige Informationen (ob die Daten mit dem ZMR oder dem jeweiligen Stammzahlenregister abgeglichen und aktuell gehalten werden, ob Daten mit einer Auskunftssperre, einer Einschränkung der Einsicht oder der Verarbeitung gekennzeichnet sind oder gelöscht wurden, Identifizierung der Personen im Auszug, Kosten des Auszuges und Hinweis, dass keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten übernommen werden kann).