1. Luftfahrtgesetz (LFG):
Ua. werden Regelungen eingeführt betreffend
- lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen
- Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt (Einrichtung einer zentralen Meldestelle bei der Austro Control GmbH, ACG)
- Flughafen-Zulassungen
- Widerruf der Zivilflugplatz-Bewilligung
- Anpassung der Verwaltungsstrafen an die neuen europäischen Bestimmungen
Laut dem österreichischen Gesetzgeber sollen durch die Änderung des LFG keine wesentlichen Neuerungen eingeführt werden (ErläutRV 1657 25.GP 1).
Die gesetzlichen Adaptierungen treten im Wesentlichen mit 01.08.2017 in Kraft.
2. Änderung der Luftverkehrsbetreiberzeugnis- und Flugbetriebs-Verordnung 2008 (AOCV 2008):
Österreich hat hinsichtlich des Flugbetriebes von Ballonen und Segelflugzeugen von der Möglichkeit eines sog „Opt Outs“ Gebrauch gemacht, wodurch die europäischen Regelungen für den Flugbetrieb von Ballonen und Segelflugzeugen der europäischen Verordnung VO (EU) Nr 965/2012 (idF von VO (EU) Nr 2016/1199) bis zum 08.04.2018 bzw bis zum 08.04.2019 nicht anzuwenden sind. Bis dahin wird Österreich nationale Begleitregelungen für eine bessere Umsetzung schaffen.
Weiters werden in der AOCV 2008 Flug-, Dienst- und Ruhezeitenregelungen für das fliegende Personal für Betreiber, die gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit Flugzeugen durchführen (SPO-Betreiber), und für Betreiber, die nicht gewerblichen Betrieb technisch komplizierter Flugzeuge oder Hubschrauber durchführen (NCC-Betreiber), festgesetzt.
Zudem gab es weitere kleinere Anpassungen an die europäische Gesetzgebungsentwicklung.
Die Änderungen der AOCV traten mit 12.07.2017 in Kraft.