Eigentumserwerb an Garage durch Ersitzung ohne Eintragung ins Grundbuch
In seinem Urteil 10 Ob 20/23y vom 13.02.2024 entschied der OGH über die Ersitzung einer Garage durch einen Wohnungseigentümer. Die Garage war über mehrere Eigentümer hinweg immer mit der Wohnung verkauft worden. Beim ersten Verkauf wurde jedoch vergessen, den ursprünglichen Eigentümer aus dem Grundbuch zu löschen und ein neuer wurde nie eingetragen. Da der aktuelle Wohnungseigentümer unter Anrechnung der Besitzzeiten seiner Vorgänger mittlerweile die für eine Ersitzung notwendige Zeit (30 Jahre) erfüllte, hat er Eigentum an der Garage erworben. Damit hat er das Recht, sich als rechtmäßiger Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Ein ausführlicher Beitrag von Frau Mag. Sylvia Unger ist dazu in der aktuellen Ausgabe des Magazins TGA erschienen (TGA 01/2025).
